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Warum bis zum 31. Dezember 2026 alle Messgeräte umgerüstet sein müssen und wie Sie jetzt rechtssicher planen

EED-Frist 2027: Die Pflicht zur Fernablesbarkeit rückt näher – Handeln Sie jetzt!

Die Digitalisierung der Immobilienwirtschaft schreitet voran – und mit ihr die gesetzlichen Anforderungen der Energy Efficiency Directive (EED). Für Sie als Vermieter oder Verwalter bedeutet das: Bis zum Jahreswechsel 2026/2027 müssen alle Messgeräte in Ihrem Bestand fernablesbar sein.

Was ändert sich konkret?

Bisher galt die Pflicht zur Fernablesbarkeit primär für Neuinstallationen. Doch die Übergangsfrist für Altgeräte läuft nun ab. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Messgeräte im Einsatz sein, die:

  • Walk-by- oder Drive-by-Technologien (Auslesung mittels eines mobilen Datensammlers) unterstützen oder

  • direkt über ein (Gateway bzw.) eine Funk-Gebäudezentrale (AMR) ausgelesen werden können.

Geräte, die noch manuell vor Ort abgelesen werden müssen, sind nach diesem Datum nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgetauscht werden.

Warum ist dieser Schritt notwendig?

Ziel der EED und der damit verbundenen Heizkostenverordnung (HKVO) ist es, Transparenz zu schaffen. Nur durch fernablesbare Technik können wir Ihnen und Ihren Mietern die gesetzlich vorgeschriebenen unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI) bereitstellen. Dies hilft Bewohnern, ihr Verbrauchsverhalten im Bedarfsfall unmittelbar anzupassen und Energie zu sparen.

Unser Service für Sie: Sorgenfrei in Richtung 2027

Als Ihr regionaler Messdienstleister haben wir den Zeitplan für Ihren Bestand fest im Blick. Wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne dass Sie den Überblick verlieren:

  1. Bestandsanalyse: Wir prüfen, welche Ihrer Liegenschaften bereits EED-konform sind.

  2. Frühzeitiger Austausch: Wir planen den Gerätewechsel vorausschauend ein, um Termindruck am Jahresende 2026 zu vermeiden.

  3. Digitale Abrechnung: Mit der neuen Technik profitieren Sie von einer schnelleren Datenübertragung und einer rechtssicheren uVI-Bereitstellung.

 

Warten Sie nicht bis zum letzten Quartal 2026. Durch eine frühzeitige Anfrage sichern Sie sich rechtzeitig einen Montagetermin und erfüllen die gesetzlichen Auflagen stressfrei.

Haben Sie Fragen zur Umstellung in Ihren Objekten? Kontaktieren Sie uns gerne – wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Konzept für Ihren Bestand.